Haftungsbeschränkung
Covid Care führt Coronavirus-Antigen Schnelltests mit Sorgfalt aus. In Einzelfällen kann ein Test ungültig sein oder bei einem Schnelltest ein falsches positives Ergebnis angezeigt werden.
Für alle Testungen und Ergebnisse gilt folgende Begrenzung der Haftung:
1) Die Covid Care haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Covid Care nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbare Schäden.
3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Covid Care GbR.